Frischekur im Aufbauseminar (ASF)

Du hast während Deiner Probezeit das erlaubte Tempolimit um mindestens 21 km/h überschritten?
Oder wurdest mit dem Handy am Steuer erwischt?

Wer innerhalb der Probezeit mit gravierenden Verstößen im Straßenverkehr auffällig geworden ist, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, teilnehmen. Eine entsprechende Aufforderung wird direkt von der Behörde an die betroffenen Personen verschickt.

Auch Du musst zur Nachschulung?

Dann melde Dich direkt bei uns in der Fahrschule. Das Aufbauseminar umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

Achtung: Die Behörde setzt Dir in deren Schreiben eine Frist für das Absolvieren der Nachschulung. Wenn diese Frist verstreicht, ohne dass Du die Bescheinigung über das besuchte Seminar vorlegst, droht ein Entzug der Fahrerlaubnis. In Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich, die aber beantragt und genehmigt werden muss.

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